Verkehr und Mobilität im Unterricht

Die Verkehrserziehung ist im Lehrplan Sachunterricht NRW im Bereich Raum und Mobilität verankert. Dort heißt es:

 

"Die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, sich in unterschiedlicher Form sicher am Straßenverkehr zu beteiligen. In der Vernetzung mit Kompetenzen aus anderen Bereichen sollen im Unterricht neben der Sicherheitserziehung auch Aspekte der Gesundheits-, Sozial- und Umwelterziehung sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung als Elemente der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung thematisiert werden."

 

Folgende Kompetenzen sollen von den Schülerinnen und Schülern im Laufe ihrer Grundschulzeit erworben werden:

 

Bei der Vermittlung der Inhalte rund um Verkehrssicherheit und Mobilität werden die Lehrkräfte durch die Polizei unterstützt:

  • Erstbegehung/ Fußgängertraining, Klasse 1 (Bezirksdienst)
  • Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz, Klasse 3 (Bundepolizei)
  • Radfahrausbildung, Klasse 4 (Verkehrssicherheitsberater, Bezirksdienst)

 

 

Kompetenzerwartungen

am Ende der Schuleingangsphase

 

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben verschiedene Formen von Mobilität im vertrauten Raum (u. a. Fußgänger, öffentliche Verkehrsmittel),
  • berücksichtigen wichtige Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sowie Sicherheitsvorkehrungen (u. a. helle Kleidung, Straßenschilder, Straßenmarkierungen),
  • fahren mit einem Roller oder Fahrrad einen Parcours.

 

Kompetenzerwartungen

am Ende der Klasse 4

 

Die Schülerinnen und Schüler

  • orientieren sich auch mit digitalen Werkzeugen im ÖPNV,
  • untersuchen die Verhaltensweisen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern unter den Aspekten Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit und prüfen Handlungsalternativen,
  • beherrschen das Fahrrad motorisch sicher und nehmen an einer Fahrradausbildung teil.
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Grundschule Alt-Merkstein - aktualisiert 10.10.2024