Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Die Elternvertreter*innen werden von der Schulpflegschaft und die
Vertreter*innen des Lehrerkollegiums von der Lehrerkonferenz gewählt.
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin, allerdings ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin
den Ausschlag.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Aufgaben der Schulkonferenz
sind in § 65 SchulG geregelt.