Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen in der Regel auch
deren Stellvertreter*innen teil.
Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in sowie die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz.
Die Schulleiterin nimmt beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.
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