Alle Eltern der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine/n
Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrer*innen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Klasse und der Schule. Der oder die
Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der/m Klassenlehrer/in die Tagesordnung fest. Die Klassenlehrer*innen nehmen in der Regel an den Sitzungen der
Klassenpflegschaft teil.