Alle Eltern der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und
eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrerinnen. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Klasse und der Schule.Der oder die
Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerinnen nehmen in der Regel an den Sitzungen der
Klassenpflegschaft teil.